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REIMO Ausbau-Ratgeber – TÜV, Steuer, Recht

Ausbauratgeber:  TÜV, Recht, Steuer
Es gibt einiges zu beachten beim Wohnmobilbau: Fragen zur TÜV-Abnahme sollten vorher geklärt werden, aber auch steuerliche und andere Fragen wollen bedacht sein. Deshalb hier ein Überblick über verschiedene Vorschriften und Regelungen.
Tipps zur TÜV-Abnahme
Tempo 100 mit Caravan
Steuer für Wohnmobile
Feinstaubverordnung
Grundsätzliches
Durch den Umbau eines Kfz zum Wohnmobil ändert sich zulassungsrechtlich die Fahrzeugart und die Betriebserlaubnis erlischt. Nach Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. bei der TÜH) erteilt die Kfz-Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis, dort wird auch der Fahrzeugschein geändert. Ein Fahrzeug ist dann ein Wohnmobil, wenn es dazu bestimmt und geeignet ist, einer oder mehreren Personen eine geeignete Wohnunterkunft zu ermöglichen. Der Wohnteil muss dafür den weiter hinten aufgeführten Mindestanforderungen genügen.

Fahrzeugart
Haben Fahrzeuge wohnmobilähnliche Teileinrichtungen mit weniger als der Mindestausstattung, so bleibt die ursprüngliche Fahrzeug- und Aufbauart (PKW/LKW) erhalten.
Bei Fahrzeugen mit herausnehmbaren Wohneinrichtungen bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart ebenfalls erhalten. Fahrzeuge mit Wechselaufbauten sind nur bei den Fahrzeugarten LKW und Anhänger möglich – wenn eine auf-/absetzbare Wohnkabine in den Fahrzeugbrief eingetragen werden soll, muss die Ausführung und Einrichtung ebenfalls den Mindestanforderungen genügen.

Gesamtfahrzeug
Maßgebend für das zulässige Gesamtgewicht sind die Festlegungen des Basisfahrzeugherstellers. Bei Verwendung von Zusatzfedern ist die Vorlage eines Prüfberichts bzw. einer Teil-ABE erforderlich. Ablastungen sind ohne technische Änderungen möglich. Zum Leergewicht gehören alle fest eingebauten Ausstattungsteile. Dabei sind Wasser-, Abwasser- und Flüssiggastanks (für Wohnbetrieb) leer zu berücksichtigen. Als Mindestzuladung sollten pro Sitzplatz, der während der Fahrt besetzt werden darf, 75 kg gerechnet werden.

Aufbau
Bei Aufbauten auf ein Fahrgestell sind die Richtlinien der Fahrzeughersteller zu beachten. Bei Kastenwagen und Kleinbussen ist bei geringfügigen Änderungen wie z.B. dem Einbau von Dachluken und Fenstern oder Änderungen an nichttragenden Verkleidungsblechen in der Regel kein Festigkeitsnachweis erforderlich.
Erhebliche Änderungen am Fahrzeugaufbau erfordern eine Beurteilung der Festigkeit bzw. die Zustimmung des Herstellers.
Für alle Außenteile des Aufbaus sind splittersichere und schwerentflammbare Werkstoffe zu verwenden.
Eine direkte akustische Verständigungsmöglichkeit mit dem Fahrer muss gegeben sein, wenn sich im Wohnbereich Sitzplätze befinden, die während der Fahrt besetzt werden dürfen. Dabei ist eine Gegensprechanlage als direkte akustische Verständigungsmöglichkeit ausreichend, nicht jedoch die Möglichkeit des Sich-bemerkbar-machens mit akustischen oder optischen Signalen.
Alle Einstiege müssen sich gefahrlos benutzen lassen. Separate Eingangstüren für den Wohnteil sollten sich auf der rechten Seite befinden, bei zweiflügligen Türen muss der in Fahrtlichtung vorne liegende Teil den hinteren überlappen. Zu den Sitzen im Wohnteil muss ebenfalls ein sicherer Zugang von außen oder vom Fahrerhaus möglich sein.
Von allen Sitzen aus müssen Fluchtmöglichkeiten über zwei voneinander unabhängige Fluchtwege vorhanden sein, die sich nicht auf der gleichen Fahrzeugseite befinden dürfen. Als Fluchtwege gelten sowohl Türen als auch Fenster und Hauben, die sich von innen öffnen lassen; das Mindestmaß beträgt 0,25 qm bei einer Mindestbreite und -höhe von 0,4 m (z.B. ein Fenster 60 x 40 cm). Ist der Wohnteil nicht vom Fahrerhaus abgegrenzt, so wird mindestens ein Fenster seitlich im Wohnbereich oder in der Rückwand benötigt. Bei einem vom Fahrerhaus abgrenzenden Wohnbereich werden je ein Fenster auf jeder Seite, oder ein Fenster seitlich und ein Fenster in der Rückwand benötigt. Alle Scheiben müssen für den Verwendungszweck bauartgenehmigt sein.

Ausstattung des Wohnteils
Folgende Mindestaustattung muss vorhanden sein:
  • Sitzgelegenheit mit Tisch;
  • Schlafplätze, wobei auch Sitzgelegenheiten, die zu Schlafplätzen umgebaut werden können, ausreichend sind
  • Küche bzw. Kocheinrichtung
  • Schrank bzw. Stauraum.
Die Einrichtungen müssen fest eingebaut sein. Volle Stehhöhe ist nicht erforderlich.

Besondere Anforderungen
Der Innenraum muss so gestaltet sein, dass auch bei Unfällen die Verletzungsgefahr möglichst gering ist. Wohnmobil und Fahrerplatz müssen sich ausreichend be- und entlüften lassen. Zusatzheizungen müssen bauartgenehmigt sein, bei Flüssiggasheizungen ist zusätzlich eine Gasprüfbescheinigung erforderlich. Alle Sitzplätze, die während der Fahrt benutzt werden sollen, müssen den Vorschriften der STVZO genügen. Sitz- und Rückenlehnenpolster sind gegen Verrutschen zu sichern.
Für vor dem 1.1.1992 erstmals zugelassene Fahrzeuge werden für Sitzplätze in Fahrtrichtung, vor denen sich keine ausreichend gepolsterten Abstützmöglichkeiten befinden, bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit benötigt. Für Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung genügen "geeignete Abstützungen"
Für ab dem 1.1.1992 zugelassene Fahrzeuge werden für alle in Fahrtrichtung befindlichen Sitze geprüfte Verankerungspunkte und bauartgenehmigte Sicherheitsgurte benötigt. Eine Sitzbank darf sich im Falle eines Unfalls nicht zerlegen.
Bei Sitzen entgegen der und quer zur Fahrtrichtung hat sich nichts geändert.
Flüssiggasanlagen müssen von einem Sachkundigen auf die Anforderungen der Richtlinien G607 überprüft werden (siehe Gas Tipps). Der elektrische Anschluss an das 230V Netz darf nur über die blaue CEE Steckdose erfolgen. Leitungen für 230V dürfen nicht zusammen mit Leitungen für 6, 12 oder 24V verlegt werden.

Quelle: VdTÜV Merkblatt 740, Ausgabe 9/92
 

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Die Inhalte dieses Ausbau-Ratgebers beruhen auf Artikeln, die in den REIMO Ausbau- und Zubehörkatalogen 1995 - 2012 erschienen sind. Sie beschreiben allgemeine Vorgehensweisen, die nicht unbedingt für jeden Fahrzeugtyp und jedes Baujahr Gültigkeit haben. Bitte fragen Sie einen regionalen REIMO-Ausbauspezialisten, bevor Sie mit dem Ausbau beginnen.