REIMO Ausbau-Ratgeber – TÜV, Steuer, Recht
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Es gibt einiges zu beachten beim Wohnmobilbau: Fragen zur TÜV-Abnahme sollten vorher geklärt werden, aber auch steuerliche und andere Fragen wollen bedacht sein. Deshalb hier ein Überblick über verschiedene Vorschriften und Regelungen.
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Innerhalb der Umweltzone gilt ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge, sofern nicht bestimmte Ausnahmekriterien erfüllt werden. | Bei diesem Zusatzschild sind Fahrzeuge mit einer entsprechenden Plakette an der Windschutzscheibe vom Fahrverbot befreit. |
Die Feinstaubverordnung dient der Verminderung von hohen Feinstaubbelastungen in Ballungszentren, da diese als gesundheitsschädlich gelten.
Sie legt fest, welche Fahrzeuge unter welchen Umständen in bestimmte Zonen einfahren dürfen oder für sie gesperrt sind.
Diese Zonen werden als Umweltzonen gekennzeichnet:
Sie legt fest, welche Fahrzeuge unter welchen Umständen in bestimmte Zonen einfahren dürfen oder für sie gesperrt sind.
Diese Zonen werden als Umweltzonen gekennzeichnet:
Wo gibt es derzeit Umweltzonen?
In Augsburg, Berlin, Hannover, Ilsfeld, Köln, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, München, Neu-Ulm, Pforzheim, Pleidelsheim, Regensburg, Reutlingen, Schwäbisch-Gmünd, Stuttgart, Tübingen.
Ab 2009: Karlsruhe, Mühlacker
Ab 2010: Darmstadt, Frankfurt, Freiburg, Heidelberg
Zeitpunkte noch unbekannt für Ballungsraum Ruhrgebiet, Düsseldorf.
Zusätzliche Zonen werden sicherlich im Laufe des Jahres ergänzt werden. Bitte informieren Sie sich aktuell.
Ein Stufenplan sieht vor, dass nach und nach auch Fahrzeuge mit roter und gelber Plakette mit einem Fahrverbot innerhalb der Umweltzonen belegt werden.
In Augsburg, Berlin, Hannover, Ilsfeld, Köln, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, München, Neu-Ulm, Pforzheim, Pleidelsheim, Regensburg, Reutlingen, Schwäbisch-Gmünd, Stuttgart, Tübingen.
Ab 2009: Karlsruhe, Mühlacker
Ab 2010: Darmstadt, Frankfurt, Freiburg, Heidelberg
Zeitpunkte noch unbekannt für Ballungsraum Ruhrgebiet, Düsseldorf.
Zusätzliche Zonen werden sicherlich im Laufe des Jahres ergänzt werden. Bitte informieren Sie sich aktuell.
Ein Stufenplan sieht vor, dass nach und nach auch Fahrzeuge mit roter und gelber Plakette mit einem Fahrverbot innerhalb der Umweltzonen belegt werden.
Schadstoffgruppe 1: Es wird keine Plakette zugeteilt
Alte Dieselfahrzeuge und Benziner ohne geregelten Katalysator
Benziner: 0, 03-13, 15, 17, 88, 98 Diesel: 0-24, 34, 40, 77, 88, 98 | Keine Plakette |
Schadstoffgruppe 2: Rote Plakette Benziner: (nicht vorgesehen) Diesel: 25-29, 35, 41, 71 |
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Schadstoffgruppe 3: Gelbe Plakette
Benziner: (nicht vorgesehen)
Diesel: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72 |
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Schadstoffgruppe 4: Grüne Plakette
Benziner: 01, 02, 14, 16, 18-70, 71-75, 77 (praktisch alle Benziner mit geregeltem Katalysator)
Diesel: 32, 33, 38, 39, 43, 53-70, 73-75 Diesel mit Partikelfilter: PM1: 49-52 PM2: 30, 31, 36, 37, 42, 44-48, 67-70 PM3: 32, 33, 38, 39, 43, 53-66 |
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Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Fahrzeuge werden je nach Emissionswert mit einer Feinstaubplakette markiert. Die Einstufung jedes Fahrzeugs erfolgt nach der so genannten „Emissionsschlüsselnummer“.
Fahrzeuge werden je nach Emissionswert mit einer Feinstaubplakette markiert. Die Einstufung jedes Fahrzeugs erfolgt nach der so genannten „Emissionsschlüsselnummer“.
Es gibt 4 Schadstoffgruppen, von denen 3 durch verschiedene Feinstaubplaketten gekennzeichnet werden. Diese muss gut sichtbar an der Windschutzscheibe aufgeklebt werden. Mit der entsprechenden Plakette an Ihrem Fahrzeug dürfen Sie in die Umweltzone einfahren, ohne jedoch nicht.
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Wo steht die Emissionsschlüsselnummer meines Fahrzeugs?
Im Fahrzeugschein:
• Bei älteren Fahrzeugscheinen: die letzten beiden Ziffern unter Punkt „zu 1“
• Bei neueren Zulassungsbescheinigungen Teil I: die letzten beiden Ziffern unter Punkt „14.1“.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Unter anderem dürfen folgende Fahrzeuge ohne Einschränkung fahren: Oldtimer (H), Youngtimer (-07), Fahrer/Beifahrer mit Schwerbehindertenausweis aG, H oder Bl, Motorräder etc.
Muss ich eine Feinstaubplakette haben?
Nein, es besteht keine generelle Pflicht zum Erwerb einer Feinstaubplakette.
Die Gemeinden mit gültigen Feinstaubverordnungen können Ihnen ohne Plakette jedoch die Einfahrt in die Umweltzone verwehren, bzw. Strafen verhängen (z.B. Euro 40,- und 1 Punkt in Flensburg).
Woher bekomme ich meine Feinstaubplakette?
Die Plaketten erhalten Sie für ca. 5,- bis 10,- Euro bei den Zulassungsbehörden, TÜV, GTÜ, Dekra und AU-berechtigten Werkstätten. Dazu benötigen Sie den Fahrzeugschein (bei mautpflichtigen Fahrzeugen auch die entsprechenden Dokumente).
Hilfreich ist hier unter anderem die Internetseite des ADAC. Unter Umweltzonen können Sie auch die Informationen für Wohnmobile aller Art ganz aktuell ansehen.
Im Fahrzeugschein:
• Bei älteren Fahrzeugscheinen: die letzten beiden Ziffern unter Punkt „zu 1“
• Bei neueren Zulassungsbescheinigungen Teil I: die letzten beiden Ziffern unter Punkt „14.1“.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Unter anderem dürfen folgende Fahrzeuge ohne Einschränkung fahren: Oldtimer (H), Youngtimer (-07), Fahrer/Beifahrer mit Schwerbehindertenausweis aG, H oder Bl, Motorräder etc.
Muss ich eine Feinstaubplakette haben?
Nein, es besteht keine generelle Pflicht zum Erwerb einer Feinstaubplakette.
Die Gemeinden mit gültigen Feinstaubverordnungen können Ihnen ohne Plakette jedoch die Einfahrt in die Umweltzone verwehren, bzw. Strafen verhängen (z.B. Euro 40,- und 1 Punkt in Flensburg).
Woher bekomme ich meine Feinstaubplakette?
Die Plaketten erhalten Sie für ca. 5,- bis 10,- Euro bei den Zulassungsbehörden, TÜV, GTÜ, Dekra und AU-berechtigten Werkstätten. Dazu benötigen Sie den Fahrzeugschein (bei mautpflichtigen Fahrzeugen auch die entsprechenden Dokumente).
Hilfreich ist hier unter anderem die Internetseite des ADAC. Unter Umweltzonen können Sie auch die Informationen für Wohnmobile aller Art ganz aktuell ansehen.
© 1995 – 2013 REIMO Reisemobil-Center GmbH
Wir garantieren nicht für Richtigkeit, Gültigkeit und Anwendbarkeit der in diesem Ausbau-Ratgeber dargestellten Tipps, Vorgehensweisen oder Montagehinweise, und übernehmen keine Haftung für etwaige Schäden.
Die Inhalte dieses Ausbau-Ratgebers beruhen auf Artikeln, die in den REIMO Ausbau- und Zubehörkatalogen 1995 - 2012 erschienen sind. Sie beschreiben allgemeine Vorgehensweisen, die nicht unbedingt für jeden Fahrzeugtyp und jedes Baujahr Gültigkeit haben. Bitte fragen Sie einen regionalen REIMO-Ausbauspezialisten, bevor Sie mit dem Ausbau beginnen.
Wir garantieren nicht für Richtigkeit, Gültigkeit und Anwendbarkeit der in diesem Ausbau-Ratgeber dargestellten Tipps, Vorgehensweisen oder Montagehinweise, und übernehmen keine Haftung für etwaige Schäden.
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